Wir sind Spezialisten
für Ihr Verordnungsmanagement
und Ihren Sprechstundenbedarf
Gern erleichtern wir Ihnen die Arbeit und rechnen für Sie Ihren abrechenbaren Sprechstundenbedarf direkt mit der jeweiligen Krankenkasse ab.
Schicken Sie uns einfach Ihre Rezepte, wir übernehmen die gesamte Abwicklung, und Sie erhalten schnell und zuverlässig Ihre Warenlieferung.
Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie detaillierte Informationen über abrechenbaren Sprechstundenbedarf benötigen.
Unsere Mitarbeiter/-innen helfen Ihnen gern weiter.
So füllen Sie ein Rezept richtig aus:
1. Kasse namentlich nennen
2. Sprechstundenbedarf
(Ziffer 9) ankreuzen
3. Ausstellungsdatum
4. Artikel aufführen
(maximal 3 pro Rezept)
5. Praxisstempel
6. Unterschrift des Arztes/ Ãrztin
7. Arzt- und Betriebsstätten-Nummer
Wichtig!
Bitte achten Sie beim Ausfüllen der Rezepte auf die korrekte Angabe von Menge und Artikelbezeichnung.
Die Verordnungen dürfen von uns nicht geändert werden!
Hilfsmittel und Arzneimittel müssen auf getrennten Rezepten stehen.
Bitte beachten Sie bei den Anforderungen für Sprechstundenbedarf, dass es regional unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der Abrechenbarkeit geben kann.